Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne
Gewähr. Ausschlaggebend ist die gedruckte Form des Rundschreibens,
die sie als Vereinsmitglied zusammen mit der Einladung zur
Jahreshauptversammlung im Dezember vergangenen Jahres bekommen haben.
zurück
| Tag: |
Datum: |
Ort: |
Lokal: |
Beginn: |
| Freitag |
12.03.2010 |
Schwabsberg |
Goldenes Lamm |
20.00 Uhr |
|
|
|
|
|
| Wichtig: |
An den Versammlungstagen sind sämtliche
Vereinsgewässer für den Fischfang ab 18.00 Uhr gesperrt. Im
Eigeninteresse um Neuigkeiten und aktuelle Informationen zu erhalten,
sollte jedes Mitglied an den Versammlungen teilnehmen. |
| Stammtisch: |
An folgenden Terminen finden Stammtische im
Vereinsheim an der Teichanlage/Rotach statt:
2.Mai, 6.Juni, 5.September und 3.Oktober.
Weitere Hinweise dazu erhalten Sie an den Vereinsveranstaltungen.
Das diesjährige Fischerfest findet am 01. August 2010
statt.
|
nach oben
| Datum: |
Veranstaltung: |
Beginn/Ende: |
Ort: |
| 25.04.2010 |
Forellen- und Pokalfischen (am Glassägweiher!) |
7-13 Uhr |
Glassägweiher |
| 03./04.07.2010 |
Aalfischen |
18-01 Uhr
04-08 Uhr |
Rotach/Teichanlage |
| 01.08.2010 |
Fischerfest |
11-15 Uhr |
Vereinsheim |
| 12.09.2010 |
Königsfischen |
7-13 Uhr |
Rotach/Teichanlage |
| 17.10.2010 |
Abfischen |
8-13 Uhr |
Wörnitz |
| 31.12.2010 |
Silvesterfischen m. gemütl. Beisammensein |
ab 9 Uhr |
Vereinsheim |
| Wichtig: |
Bei Vereinsveranstaltungen sind sämtliche
Vereinsgewässer, mit Ausnahme des Veranstaltungsgewässers,
gesperrt. Die Gewässer sind erst nach dem offiziellen Abschluss
der Veranstaltung und der Freigabe durch den Vorstand wieder zur
Befischung freigegeben.
Der Treffpunkt für das Abfischen an der Wörnitz ist an der
Eisenbahnbrücke auf der Südseite (Bundesstraße). |
Bitte beachten Sie, dass an allen
Veranstaltungen für eine Bewirtung mit Speisen und Getränken
gesorgt wird und Ihre Teilnahme zur Unterstützung unseres Vereins
Verpflichtung sein sollte.
nach oben
| Gewässer |
Karpfen |
Schleien |
Hecht od. Zander |
Forelle |
Aal |
| Glassägweiher |
2 |
3 |
1 |
3 |
-- |
| Häsle |
2 |
3 |
1 |
-- |
-- |
| Kressbach |
2 |
3 |
1 |
-- |
-- |
| Jagst |
1 |
1 |
1 |
3 |
-- |
| Rotach |
2 |
3 |
1 |
-- |
-- |
| Teichanlage |
2 |
3 |
1 |
-- |
-- |
| Kocher |
2 |
3 |
2 |
3 |
-- |
| Wörnitz |
3 |
3 |
2 |
3 |
-- |
| Achtung: |
Hecht und Zander erst ab dem 16. Mai frei, vereinsinterne Schonzeit! |
| Achtung! - Gilt für alle Gewässer: |
Rotaugen und Rotfedern dürfen in einer Tageshöchstfangmenge von max. 2 kg für alle Gewässer zusammen entnommen werden. Bitte beachten Sie die Jahreshöchstfangmenge von max. 15 kg für Rotaugen und Rotfedern für alle Gewässer zusammen. |
Alle gefangenen Fische sind sofort nach der
Landung und waidgerechten Versorgung in das Fangbuch, bzw. ab dem 15.
November in den Fangnachtrag unter Angabe von Ort, Tag und
Größe einzutragen. Das Gewicht kann zu Hause nachgetragen
werden. Bei Unterlassung erfolgt Vereinsausschluss!
| Wichtig: |
Tageshöchstfangmenge für diese
Gewässer zusammen: 4 Karpfen, 6 Schleien, 3 Forellen, 2 Hechte
oder 2 Zander. Rotaugen und Rotfedern sind dem Gewicht entsprechend
einzutragen. |
| Achtung Kocher/Wörnitz: |
Die Tagesfangmengen für Friedfische aus
dem Kocher und der Wörnitz sind mit Ausnahme der Forelle nicht der
Jahreshöchstfangmenge anzurechnen. |
nach oben
| Karpfen |
Schleien |
Hecht |
Zander |
Forellen |
Aal |
Rotaugen/Rotfedern |
| 25 St. |
20 St. |
15 St. |
15 St. |
15 St. |
keine |
15 kg |
Bitte beachten Sie die vereinsinterne Schonzeit
für Hecht u.Zander, die Jahreshöchstfangmenge sowie den
Eintrag in Ihr Fangbuch bzw. ab 15.11 in Ihren Fangnachtrag.
nach oben
Für alle Gewässer (außer der
Wörnitz) gelten die Schonmaße und Schonzeiten der
Landesfischereiordnung Baden-Württemberg gem. § 1 Abs.3 vom
30.04.1998.
| Ausnahme: |
Hecht und Zander sind vereinsintern ab 1. Januar bis einschließlich 15. Mai an allen Gewässern gesperrt. |
Für die Wörnitz gelten andere
Mindestmaße und Schonzeiten, bitte beachten Sie die Angaben auf
den Tageskarten.
| Anmerkung: |
An allen Vereinsgewässern ist das Fischen
mit Köderfisch sowie das Spinnfischen (Ausnahme Spinnfischen auf
Forellen im Kocher und an der Jagst) bis einschließlich 15. Mai
untersagt. |
Der Fischfang ist an allen
Vereinsgewässern in Baden-Württemberg gem. § 2 Anhang 1
der Landesfischereiordnung nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine
Stunde nach Sonnenuntergang, der Aalfang bis 24 Uhr, für den
Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis
1 Uhr, gestattet.
Beachten Sie bitte: In Bayern ist das
Nachtangelverbot aufgehoben.
nach oben
Das Fischen mit lebenden Köderfischen erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei
und ist grundsätzlich verboten. Die Entnahme von Köderfischen
ist nur in der Menge, wie für das Raubfischangeln an dem betr.
Gewässer erforderlich, in der Zeit vom 16.5 bis 31.12 erlaubt.
nach oben
Einen Tag nach der Jahreshauptversammlung, am 07.02.2010,
sind die Gewässer Wörnitz, Kocher, Jagst und Rotach nach
Erhalt des Fangbuchs frei. Einen Tag nach dem ersten Arbeitsdienst, am 14.03.2010,
sind alle Gewässer zur Befischung freigegeben.
| Achtung: |
Der Glassägweiher ist in der Zeit vom
12. April bis einschließlich 25. April aufgrund des dort
stattfindenden Forellen- und Pokalfischens gesperrt! |
nach oben
Das Befahren von befestigten bzw. geschotterten Wegen
an den Vereinsgewässern ist erlaubt, sofern keine entsprechenden
Verbotsschilder vorhanden sind, welche die Weiterfahrt untersagen. Bei
Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ (Rundes, weißes
Schild mit rotem Außenring) plus dem Zusatzschild „land-
oder forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ ist gemäß
derzeitiger Rechtsprechung ein Befahren für Angler möglich,
wenn diese zur Bewirtschaftung des Gewässers beitragen und eine
Behinderung Anderer bzw. Schädigung fremder Güter
ausgeschlossen werden kann.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das
Befahren von Wiesen und unbefestigten Wegen strengstens verboten ist.
Private Absprachen haben keine Geltung.
Am Glassägweiher, sowie am Kressbachsee besteht
ein Fahrverbot am See. Das Befahren des Dammes am Kressbachsee ist
nicht erlaubt. An den übrigen Gewässern ist ein Befahren von
befestigten Wegen unter den oben genannten Voraussetzungen erlaubt. Am
Häsle ist das Befahren bis zur ehemaligen Schranke erlaubt.
Auf allen Wegen ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Das Ausnehmen und Schuppen gefangener Fische an allen Gewässern ist strengstens verboten. Die Angelplätze sind in einem sauberen
Zustand zu verlassen. Wer Unrat und unsaubere Angelplätze
hinterlässt handelt vereinsschädigend und
unkameradschaftlich. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Grundsätzlich ist den Weisungen der Vorstandschaft zu folgen.
nach oben
Ab dem 18. Oktober 2010 darf in unseren
Rückhaltebecken Häsle, Kressbachsee und Glassägweiher
nicht mehr auf Friedfische geangelt werden.
Gleichzeitig ist mit Beginn des erkennbaren Abstauens oder spätestens nach dem Abfischendas
Angeln auf Raubfische mit Kunstködern (Spinnfischen) im
Häsle, Kressbachsee und Glassägweiher untersagt.
In Jagst, Kocher, Rotach und Wörnitz sowie an der Teichanlage
dürfen Friedfische bis zum 31. Dezember gefangen werden.
Ab 15. November ist das Fischen nur noch mit
Fangnachtrag und Fischereierlaubnisschein des SFV Ellwangen erlaubt.
nach oben
Der Arbeitsdienst für 2010 wird wie
folgt festgelegt:
Samstag, den 13.03.2010 und 09.10.2010, Treffpunkt jeweils 08.00 Uhr am Schießwasen Ellwangen.
Arbeitskleidung und Geräte sind mitzubringen.
nach oben
Alle gefangenen Fische müssen sofort nach
dem Fang in das Fangbuch eingetragen werden.
Die Abgabe des Fangbuchs hat bis spätestens 15. November zu erfolgen.
Danach gefangene Fische sind im
Fangnachtrag einzutragen (Abgabe bis 31.12.). Nach der Abgabe des
Fangbuchs gilt der Fangnachtrag als Nachweis und ist unbedingt
mitzuführen. Das Fangbuch (bzw. der Fangnachtrag) gilt
gemäß § 37 Fischereigesetz nur in Verbindung mit einem
gültigen Fischereierlaubnisschein und dem Jahresfischereischein.
Diese Dokumente sind beim Fischen unbedingt mitzuführen.
nach oben
An der Jahreshauptversammlung kann jedes aktive
Vereinsmitglied bis zu drei Tageskarten (Einzelpreis 3 Euro) erwerben.
An den folgenden Vereinsveranstaltungen (Mitglieder-
versammlung, Stammtische, Vereinsfischen) können dann weitere Karten gekauft werden.
Hinweise zu den Tageskarten:
nach oben
Um Missverständnisse zu vermeiden ist dieses Rundschreiben beim Fischen generell mitzuführen!
Die Tageskartenausgabe für alle
Vereinsgewässer erfolgt ab dem 01.05.2010 bis einschließlich
16.10.2010. Die Tageskartenausgabestellen
sind im aktuellen Jahreskalender 2010 vermerkt!
Die Anmeldung zur Fischerprüfung für Ihre
Bekannten/Verwandten ist ebenfalls bei denAusgabestellen möglich
bzw. kann direkt bei Günter Hirsch unterTelefonnummer
07961/4277 erfolgen.
Beachten Sie bitte die Hinweise auf dieser Webseite insbesondere im Bereich "NEWS"
sowie unser Vereinsschaufenster bei der Apotheke Goldener Fuchs in
Ellwangen.
| Achtung: |
Jedes Mitglied betreibt die Ausübung der
Fischerei an allen Gewässern auf eigene Haftung und eigene Gefahr.
Haftungsansprüche gegenüber dem Verein werden gänzlich
ausgeschlossen. |
nach oben