Rundschreiben 2010

Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Ausschlaggebend ist die gedruckte Form des Rundschreibens, die sie als Vereinsmitglied zusammen mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung im Dezember vergangenen Jahres bekommen haben.

1. Mitgliederversammlungen 8. Befahren der Wege
2. Veranstaltungen 9. Ende der Angelsaison 31.12.2010
3. Fangbegrenzungen 2010 (Tagesfang) 10. Arbeitsdienst
4. Jahreshöchstfangmenge 11. Führen des Fangbuchs/Fangbuchabgabe/Fangnachtrag
5. Schonzeiten und Schonmaße 12. Wörnitz
6. Angeln mit Köderfischen 13. Sonstiges
7. Gewässerfreigabe  

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1. Mitgliederversammlungen:

Tag: Datum: Ort: Lokal: Beginn:
Freitag 12.03.2010 Schwabsberg Goldenes Lamm 20.00 Uhr

Wichtig: An den Versammlungstagen sind sämtliche Vereinsgewässer für den Fischfang ab 18.00 Uhr gesperrt. Im Eigeninteresse um Neuigkeiten und aktuelle Informationen zu erhalten, sollte jedes Mitglied an den Versammlungen teilnehmen.

Stammtisch: An folgenden Terminen finden Stammtische im Vereinsheim an der Teichanlage/Rotach statt:
2.Mai, 6.Juni, 5.September und 3.Oktober.
Weitere Hinweise dazu erhalten Sie an den Vereinsveranstaltungen.

Das diesjährige Fischerfest findet am 01. August 2010 statt.

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2. Veranstaltungen:

Datum: Veranstaltung: Beginn/Ende: Ort:
25.04.2010 Forellen- und Pokalfischen (am Glassägweiher!) 7-13 Uhr Glassägweiher
03./04.07.2010 Aalfischen 18-01 Uhr
04-08 Uhr
Rotach/Teichanlage
01.08.2010 Fischerfest 11-15 Uhr Vereinsheim
12.09.2010 Königsfischen 7-13 Uhr Rotach/Teichanlage
17.10.2010 Abfischen 8-13 Uhr Wörnitz
31.12.2010 Silvesterfischen m. gemütl. Beisammensein ab 9 Uhr Vereinsheim

Wichtig: Bei Vereinsveranstaltungen sind sämtliche Vereinsgewässer, mit Ausnahme des Veranstaltungsgewässers, gesperrt. Die Gewässer sind erst nach dem offiziellen Abschluss der Veranstaltung und der Freigabe durch den Vorstand wieder zur Befischung freigegeben.
Der Treffpunkt für das Abfischen an der Wörnitz ist an der Eisenbahnbrücke auf der Südseite (Bundesstraße).

Bitte beachten Sie, dass an allen Veranstaltungen für eine Bewirtung mit Speisen und Getränken gesorgt wird und Ihre Teilnahme zur Unterstützung unseres Vereins Verpflichtung sein sollte.

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3. Fangbegrenzungen 2010 (Tagesfang):

Gewässer Karpfen Schleien Hecht od. Zander Forelle Aal
Glassägweiher 2 3 1 3 --
Häsle 2 3 1 -- --
Kressbach 2 3 1 -- --
Jagst 1 1 1 3 --
Rotach 2 3 1 -- --
Teichanlage 2 3 1 -- --
Kocher 2 3 2 3 --
Wörnitz 3 3 2 3 --

Achtung: Hecht und Zander erst ab dem 16. Mai frei, vereinsinterne Schonzeit!

Achtung! - Gilt für alle Gewässer: Rotaugen und Rotfedern dürfen in einer Tageshöchstfangmenge von max. 2 kg für alle Gewässer zusammen entnommen werden. Bitte beachten Sie die Jahreshöchstfangmenge von max. 15 kg für Rotaugen und Rotfedern für alle Gewässer zusammen.

Alle gefangenen Fische sind sofort nach der Landung und waidgerechten Versorgung in das Fangbuch, bzw. ab dem 15. November in den Fangnachtrag unter Angabe von Ort, Tag und Größe einzutragen. Das Gewicht kann zu Hause nachgetragen werden. Bei Unterlassung erfolgt Vereinsausschluss!

Wichtig: Tageshöchstfangmenge für diese Gewässer zusammen: 4 Karpfen, 6 Schleien, 3 Forellen, 2 Hechte oder 2 Zander. Rotaugen und Rotfedern sind dem Gewicht entsprechend einzutragen.

Achtung Kocher/Wörnitz: Die Tagesfangmengen für Friedfische aus dem Kocher und der Wörnitz sind mit Ausnahme der Forelle nicht der Jahreshöchstfangmenge anzurechnen.

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4. Jahreshöchstfangmenge 2010:

Karpfen Schleien Hecht Zander Forellen Aal Rotaugen/Rotfedern
25 St. 20 St. 15 St. 15 St. 15 St. keine 15 kg

Bitte beachten Sie die vereinsinterne Schonzeit für Hecht u.Zander, die Jahreshöchstfangmenge sowie den Eintrag in Ihr Fangbuch bzw. ab 15.11 in Ihren Fangnachtrag.

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5. Schonzeiten und Schonmaße:

Für alle Gewässer (außer der Wörnitz) gelten die Schonmaße und Schonzeiten der Landesfischereiordnung Baden-Württemberg gem. § 1 Abs.3 vom 30.04.1998.

Ausnahme: Hecht und Zander sind vereinsintern ab 1. Januar bis einschließlich 15. Mai an allen Gewässern gesperrt.

Für die Wörnitz gelten andere Mindestmaße und Schonzeiten, bitte beachten Sie die Angaben auf den Tageskarten.

Anmerkung: An allen Vereinsgewässern ist das Fischen mit Köderfisch sowie das Spinnfischen (Ausnahme Spinnfischen auf Forellen im Kocher und an der Jagst) bis einschließlich 15. Mai untersagt.

Der Fischfang ist an allen Vereinsgewässern in Baden-Württemberg gem. § 2 Anhang 1 der Landesfischereiordnung nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aalfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.

Beachten Sie bitte: In Bayern ist das Nachtangelverbot aufgehoben.

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6. Angeln mit Köderfischen:

Das Fischen mit lebenden Köderfischen erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei und ist grundsätzlich verboten. Die Entnahme von Köderfischen ist nur in der Menge, wie für das Raubfischangeln an dem betr. Gewässer erforderlich, in der Zeit vom 16.5 bis 31.12 erlaubt.

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7. Gewässerfreigabe:

Einen Tag nach der Jahreshauptversammlung, am 07.02.2010, sind die Gewässer Wörnitz, Kocher, Jagst und Rotach nach Erhalt des Fangbuchs frei. Einen Tag nach dem ersten Arbeitsdienst, am 14.03.2010, sind alle Gewässer zur Befischung freigegeben.

Achtung: Der Glassägweiher ist in der Zeit vom 12. April bis einschließlich 25. April aufgrund des dort stattfindenden Forellen- und Pokalfischens gesperrt!

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8. Befahren der Wege:

Das Befahren von befestigten bzw. geschotterten Wegen an den Vereinsgewässern ist erlaubt, sofern keine entsprechenden Verbotsschilder vorhanden sind, welche die Weiterfahrt untersagen. Bei Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ (Rundes, weißes Schild mit rotem Außenring) plus dem Zusatzschild „land- oder forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ ist gemäß derzeitiger Rechtsprechung ein Befahren für Angler möglich, wenn diese zur Bewirtschaftung des Gewässers beitragen und eine Behinderung Anderer bzw. Schädigung fremder Güter ausgeschlossen werden kann.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Befahren von Wiesen und unbefestigten Wegen strengstens verboten ist. Private Absprachen haben keine Geltung.

Am Glassägweiher, sowie am Kressbachsee besteht ein Fahrverbot am See. Das Befahren des Dammes am Kressbachsee ist nicht erlaubt. An den übrigen Gewässern ist ein Befahren von befestigten Wegen unter den oben genannten Voraussetzungen erlaubt. Am Häsle ist das Befahren bis zur ehemaligen Schranke erlaubt.
Auf allen Wegen ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Das Ausnehmen und Schuppen gefangener Fische an allen Gewässern ist strengstens verboten. Die Angelplätze sind in einem sauberen Zustand zu verlassen. Wer Unrat und unsaubere Angelplätze hinterlässt handelt vereinsschädigend und unkameradschaftlich. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Grundsätzlich ist den Weisungen der Vorstandschaft zu folgen.

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9. Ende der Angelsaison 31.12.2010:

Ab dem 18. Oktober 2010 darf in unseren Rückhaltebecken Häsle, Kressbachsee und Glassägweiher nicht mehr auf Friedfische geangelt werden.
Gleichzeitig ist mit Beginn des erkennbaren Abstauens oder spätestens nach dem Abfischendas Angeln auf Raubfische mit Kunstködern (Spinnfischen) im Häsle, Kressbachsee und Glassägweiher untersagt.
In Jagst, Kocher, Rotach und Wörnitz sowie an der Teichanlage dürfen Friedfische bis zum 31. Dezember gefangen werden.

Ab 15. November ist das Fischen nur noch mit Fangnachtrag und Fischereierlaubnisschein des SFV Ellwangen erlaubt.

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10. Arbeitsdienst:

Der Arbeitsdienst für 2010 wird wie folgt festgelegt:
Samstag, den 13.03.2010 und 09.10.2010, Treffpunkt jeweils 08.00 Uhr am Schießwasen Ellwangen. Arbeitskleidung und Geräte sind mitzubringen.

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11. Führen des Fangbuchs/Fangbuchabgabe/Fangnachtrag:

Alle gefangenen Fische müssen sofort nach dem Fang in das Fangbuch eingetragen werden.
Die Abgabe des Fangbuchs hat bis spätestens 15. November zu erfolgen.

Danach gefangene Fische sind im Fangnachtrag einzutragen (Abgabe bis 31.12.). Nach der Abgabe des Fangbuchs gilt der Fangnachtrag als Nachweis und ist unbedingt mitzuführen. Das Fangbuch (bzw. der Fangnachtrag) gilt gemäß § 37 Fischereigesetz nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein und dem Jahresfischereischein. Diese Dokumente sind beim Fischen unbedingt mitzuführen.

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12. Wörnitz:

An der Jahreshauptversammlung kann jedes aktive Vereinsmitglied bis zu drei Tageskarten (Einzelpreis 3 Euro) erwerben. An den folgenden Vereinsveranstaltungen (Mitglieder-
versammlung, Stammtische, Vereinsfischen) können dann weitere Karten gekauft werden.

Hinweise zu den Tageskarten:

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13. Sonstiges:

Um Missverständnisse zu vermeiden ist dieses Rundschreiben beim Fischen generell mitzuführen!

Die Tageskartenausgabe für alle Vereinsgewässer erfolgt ab dem 01.05.2010 bis einschließlich 16.10.2010. Die Tageskartenausgabestellen sind im aktuellen Jahreskalender 2010 vermerkt!

Die Anmeldung zur Fischerprüfung für Ihre Bekannten/Verwandten ist ebenfalls bei denAusgabestellen möglich bzw. kann direkt bei Günter Hirsch unterTelefonnummer 07961/4277 erfolgen.

Beachten Sie bitte die Hinweise auf dieser Webseite insbesondere im Bereich "NEWS" sowie unser Vereinsschaufenster bei der Apotheke Goldener Fuchs in Ellwangen.

Achtung: Jedes Mitglied betreibt die Ausübung der Fischerei an allen Gewässern auf eigene Haftung und eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegenüber dem Verein werden gänzlich ausgeschlossen.

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